An das                                                                                                                                        Niedenstein, den 7. 9. 2005

Bundesministerium des Inneren

Herrn Bundesinnenminister Otto Schily

Alt- Moabit 101

D 10559 Berlin; per Fax: 01888 681 2926

Protest gegen das Verbot der türkischsprachigen Tageszeitung ‚Özgür Politika’ aus Neu-Isenburg

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,

mit großer Bestürzung haben wir feststellen müssen, dass Sie am Montag die Zeitung ‚Özgür Politika’ aus Neu-Isenburg verboten haben, obwohl diese Tageszeitung nach den Bestimmungen des Presserechts seit über 10 Jahren legal in der Bundesrepublik Deutschland erscheint.

Die ‚Özgür Politika’ setzt sich seit dieser Zeit  engagiert für die politischen und sozialen Rechte der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ein. Dieses Engagement hat sich in inhaltlicher Form und auch strukturell in den vielen Jahren des legalen Erscheinens dieser Tageszeitung nicht- erst recht nicht in den letzten Wochen- verändert. Im Gegenteil: Gerade in den letzten Monaten ist hier in Deutschland aber auch gerade in der Türkei zu konstatieren, dass die verschiedenen kurdischen (aber auch türkischen) Gruppen in der türkischen Republik um eine konstruktive Lösung in der ‚Kurdenfrage’ ringen.

Selbst  in der türkischen Regierung ergeben sich Ansätze, die Chancen für eine Lösung zu untersuchen. So hat kürzlich Ministerpräsident Erdogan in  der türkisch-kurdischen Stadt Diyarbakir erstmals dieses Thema angesprochen.  Nach unserer Beobachtung sabotiert der über der Verfassung stehende türkische Generalstab solche Bemühungen, indem er alle Aktivitäten zur Lösung der ‚kurdischen’ Frage als PKK- oder Terroristen gesteuert diffamiert.

‚Özgur Politika’  ist aber nicht in die ‚Gesamtorganisation der PKK’ eingebunden. Diese Tageszeitung hat sicherlich öfters PKK- Positionen dokumentiert, dies ist aber ‚nicht gleichzusetzen mit der Einbindung in die Befehls- und Kommandostruktur’ (vgl. 6.9.05: Landesfachgruppe Journalismus in Ver.di Hessen) dieser seit 1993 in der BR Deutschland verbotenen PKK.  

Diesen u.E. offenkundigen Tatbestand akzeptieren das Presserecht, die Behörden und das Innenministerium in der türkischen Republik: Denn dort erscheint (!!!) die ‚Özgür Politika’ –wenn auch mit einem anderen Namen- seit Jahren legal als Tageszeitung.

Aus allen Gründen müssen wir Ihre Verbotsverfügung gegen ‚Özgür Politika’ vor allem als eklatanten Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland werten.

Wir fordern Sie auf:

Nehmen Sie dieses Verbot zurück! ‚Özgür Politika’ muss auch der entstandene finanzielle Schaden ersetzt werden!

 

 Mit freundlichem Gruß

Wilhelm Frohn, Vorsitzender EMEK-Solidarität e.V.