An
das
Niedenstein, den 7. 9. 2005
Bundesministerium
des Inneren
Herrn
Bundesinnenminister Otto Schily
Alt-
Moabit 101
D
10559 Berlin; per Fax: 01888 681 2926
Protest
gegen das Verbot der türkischsprachigen Tageszeitung ‚Özgür Politika’ aus
Neu-Isenburg
Sehr
geehrter Herr Bundesinnenminister,
mit
großer Bestürzung haben wir feststellen müssen, dass Sie am Montag die
Zeitung ‚Özgür Politika’ aus Neu-Isenburg verboten haben, obwohl diese
Tageszeitung nach den Bestimmungen des Presserechts seit über 10 Jahren legal
in der Bundesrepublik Deutschland erscheint.
Die
‚Özgür Politika’ setzt sich seit dieser Zeit
engagiert für die politischen und sozialen Rechte der kurdischen Bevölkerung
in der Türkei ein. Dieses Engagement hat sich in inhaltlicher Form und auch
strukturell in den vielen Jahren des legalen Erscheinens dieser Tageszeitung
nicht- erst recht nicht in den letzten Wochen- verändert. Im Gegenteil: Gerade
in den letzten Monaten ist hier in Deutschland aber auch gerade in der Türkei
zu konstatieren, dass die verschiedenen kurdischen (aber auch türkischen)
Gruppen in der türkischen Republik um eine konstruktive Lösung in der
‚Kurdenfrage’ ringen.
Selbst
in der türkischen Regierung ergeben sich Ansätze, die Chancen für eine
Lösung zu untersuchen. So hat kürzlich Ministerpräsident Erdogan in
der türkisch-kurdischen Stadt Diyarbakir erstmals dieses Thema
angesprochen. Nach unserer
Beobachtung sabotiert der über der Verfassung stehende türkische Generalstab
solche Bemühungen, indem er alle Aktivitäten zur Lösung der ‚kurdischen’
Frage als PKK- oder Terroristen gesteuert diffamiert.
‚Özgur
Politika’ ist aber nicht in die
‚Gesamtorganisation der PKK’ eingebunden. Diese Tageszeitung hat sicherlich
öfters PKK- Positionen dokumentiert, dies ist aber ‚nicht gleichzusetzen mit
der Einbindung in die Befehls- und Kommandostruktur’ (vgl. 6.9.05:
Landesfachgruppe Journalismus in Ver.di Hessen) dieser seit 1993 in der BR
Deutschland verbotenen PKK.
Diesen
u.E. offenkundigen Tatbestand akzeptieren das Presserecht, die Behörden und das
Innenministerium in der türkischen Republik: Denn dort erscheint (!!!) die ‚Özgür Politika’ –wenn auch mit
einem anderen Namen- seit Jahren legal als Tageszeitung.
Aus allen Gründen müssen wir
Ihre Verbotsverfügung gegen ‚Özgür Politika’ vor allem als eklatanten
Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland werten.
Wir
fordern Sie auf:
Nehmen
Sie dieses Verbot zurück! ‚Özgür Politika’ muss auch der entstandene
finanzielle Schaden ersetzt werden!
Mit
freundlichem Gruß
Wilhelm
Frohn, Vorsitzender EMEK-Solidarität e.V.