Bericht
über die Situation bei der türkischen Lehrergewerkschaft ‚Eĝitim-
Sen’, die kürzlich vom obersten Türkischen Gericht verboten wurde.
Istanbul, im Juni 2005
In der Zeit vom 3.6.-
12.6.2005 führte das DGB- Bildungswerk / der DGB- Nordhessen einen
Bildungsurlaub/ ein Seminar zur Situation der türkischen Gewerkschaften durch.
Die Referenten, Verdi- und IGM-Mitglieder,
arbeiten auch im EMEK Solidaritätsverein mit. Die Mitglieder der
Seminargruppe aus Nordhessen sind in der IGM, bei Verdi und ein Kollege ist in
der GEW organisiert.
Neben dem langfristig
geplanten Seminarprogramm ergaben sich durch die aktuelle Verbotsverfügung
gegen die Egitim- Sen eine Reihe von Kontakten mit KollegInnen dieser türkischen
Lehrergewerkschaft:
Protestdemo
am 4.Juni in Kadiköy
Am
Samstag, den 4.6.05 nahmen alle Teilnehmer aus Deutschland an einer
Protestdemostation gegen das Verbot der Egitim- Sen in Istanbul/ Kadiköy teil.
Diese sehr kämpferische Demo und Kundgebung (ca. 7.Tsd. Teilnehmer) wurde von
der Polizei sehr dicht bewacht. Der Demozug war mit Polizeigittern gegen die Bevölkerung
abgeschirmt. Auf den
Kundgebungsplatz konnte man nur durch das Passieren von engen Personenschleusen,
vergleichbar den Sicherheitsschleusen auf internationalen Flughäfen, gelangen.
Auf der Kundgebung konnten wir
eine Solidaritätsadresse der jungen GEW Nordhessen an die Egitim- Sen überreichen.
Wir wurden - mit unseren Gewerkschaftsfahnen
von Ver.di – mit großer Herzlichkeit willkommen geheißen und bei der
Kundgebung extra vom Sprecher begrüßt. Als deutsche KollegInnen wurden wir
sofort gebeten, an der Spitze des Zuges mitzugehen, um die Haupttransparente mit
zu tragen.
Pressekonferenz/
Protestmarsch am 11. Juni vom Taksimplatz
Am
Samstag, den 11.6.05 unterstützten 2 Personen unserer Delegation
eine ‚Pressekonferenz’/ einen Protestmarsch vom Istanbuler Taksim-
Platz bis zur Post beim Galatasaray Lisesi (Gymnasium). Diese Protestaktion
gegen das Verbot der Egitim- Sen wurde von der Polizei, darunter schwer
bewaffnete Spezialtruppen, gegenüber der Bevölkerung abgeschirmt. Anfänglich
war verboten, dass die Protestresolution von den knapp 400 Personen zur Post
gebracht wurde, um sie von dort an den Ministerpräsidenten Erdogan zu übermitteln.
Dann wurde der ca. 800 Meter- Marsch gestattet, - aber die Fahnen der
Lehrergewerkschaft und die beiden Haupttransparente sollten vorher eingepackt
werden. Schließlich wurde nach nervigen Verhandlungen doch der kurze Marsch mit
Fahnen und Transparenten zugelassen. Am Galatasaray Lisesi wurde über Megafon
die Protestadresse gegen das Verbot und
‚für eine freie Gesellschaft und für eine demokratische Türkei’ verlesen.
Diese Protestresolution wurde von über 350 Gewerkschaftsvorsitzenden, bekannten
türkischen Schriftstellern und Dichtern und vielen Professoren verschiedenster
türkischer Universitäten unterzeichnet. Am Ende der ‚Pressekonferenz’
wurde die Resolution an den Ministerpräsidenten über die Post, PTT zugestellt.
Verschiedene
Gespräche mit Verantwortlichen der Egitim- Sen
Am
7.6, am 10.6. und am 11.6.05 trafen wir uns mit zwei Bezirksvorsitzenden aus
Istanbul und anderen Mitgliedern der Egitim- Sen,
und wir haben die Entwicklung aktuelle Situation dieser türkischen
Lehrergewerkschaft ausführlich dargestellt bekommen:
Die
Egitim –Sen wurde im Jahr 1990 neu gegründet.
(Vorgängerorganisationen waren nach den Militärputschen von 1973 und 1980
verboten worden) Die Egitim- Sen gehört dem Dachverband KESK an. Die KESK ist nach aktuellem Gewerkschaftsrecht
die Förderation für Beschäftigte/ Beamte im öffentlichen Dienst. Bei dieser
Föderation sind Gewerkschaftsrechte eingeschränkt. (Die weiteren Dachverbände
heißen: Türk-Is, DISK und die religiöse Hak-Is.)
Die
Egitim- Sen hat mittlerweile über 210Tsd
Mitglieder. Sie hat in der Türkei 91
Verwaltungsstellen aufgebaut. (In der bis zu 15 Mio Einwohner zählenden
Bereich von Groß- Istanbul allein 7 Verwaltungsstellen) Sie haben kein
Streikrecht, jedoch das Recht Tarife abzuschließen.
Wie
bei allen anderen Gewerkschaften besteht dieses Tarifrecht aber nur dort, wo es
gelingt, in einem Verwaltungsbezirk (der
Stadt oder der Provinz) über 20% der
jeweils zur Branche zählenden Beschäftigten zu organisieren. Darüber hinaus besteht das Tarifrecht nur
in einem konkreten Betrieb (in diesem
Fall einer Schule, Uni etc) in dem mehr
als 50% nachweislich gewerkschaftlich organisiert sind.
Der Nachweis muss notariell (und kostenpflichtig) beglaubigt werden und
ist dem Arbeit-’geber’/ Patron –hier Schulbehörde etc.- vorzulegen. Sehr
häufig versuchen die Unternehmer die angezeigten Gewerkschaftsmitglieder unter
verschiedensten Vorwänden rauszuschmeißen, bevor die 51%- Quote erreicht ist.
Die
Egitim- Sen setzt sich nicht nur für die ökonomischen Rechte, sondern auch für
politische/ demokratische Rechte ihrer Mitglieder ein. Z.
B. Rechte gegenüber den vorgesetzten Schulbehörden, Kampagnen gegen
Privatisierungen, Erscheinungs-formen im Kapitalismus, gegen Imperialismus, für
Frieden und gegen den Krieg.etc: Aufsehen hat die Egit-Sen in der letzten Zeit
besonders dadurch erregt, da sie sich mit den SEKA- Arbeitern (Beschäftigte in
der türkischen Papierindustrie) solidarisiert hat, die
türkeiweite Aktionen und Streiks/ Betriebsbesetzungen gegen
Massenent-lassungen und Privatisierung durchgeführt haben.
(Neben
dieser Gewerkschaft im Dachverband KESK gibt es noch zwei nennenswerte
Organisationen für Lehrer: Eine ist nationalistisch und eine andere religiös (Egit-Bir-Sen)
ausgerichtet; sie hoffen, die Egitim- Sen nach einem Verbot ’beerben’ zu können)
Auf
Grund dieser politischen Forderungen der Egitim- Sen steht die Gewerkschaft
unter Druck und soll nach den Vorstellungen der (über der Verfassung stehenden)
Militärs aber auch der momentanen Regierungspartei AKP verboten werden.
So
erhalten Gewerkschaftsmitglieder keine ihnen zustehende wichtigen Stellen in der
Schulbehörde oder sie werden (straf)versetzt. In den letzten Jahren erfolgten
in diesem Zusammenhang ca 10 Tsd Anzeigen bzw. Prozesse. Bei der
gewerkschaftlichen und juristischen Gegenwehr konnten aber auch über 3Tsd
Prozesse gewonnen werden. Einige tausend gingen mit Vergleichen aus.
Die aktuelle Verbotsverfügung basiert auf einer scheinbar harmlosen Ergänzung der Satzung der Egitim- Sen. Vor einigen Jahren wurde im §2b der Satzung die Forderung nach muttersprachlichem Unterricht aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt entspannte sich (scheinbar) auch die rigorose Haltung zur türkischen Staatssprache bzw. zu den nationalen Minderheiten (in der Türkei heißt das: der Kurdenfrage!). Beispielsweise beginnen seitdem die Sendungen im staatlichen Rundfunk TRT morgens um 6Uhr mit kurzen Beträgen in Minderheitensprachen wie griechisch, armenisch, lasisch aber auch kurdisch.
Diese
Satzungsänderung wurde deshalb auch vom zuständigen Ministerium ohne weitere
Reaktion akzeptiert.
Im
Jahr 2004 wurde von einem hohen Militär und dann auch von der
Staatsanwalt-schaft Klage gegen den §2b = ‚kurdischer Separatismus’
erhoben. Das 2. Arbeitsgericht in Ankara hat dieser Klage aber nicht
stattgegeben, und es hat diesen § akzeptiert. Bei der Berufung hat das oberste
türkische Gericht diesem Freispruch widersprochen, und es an das Arbeitsgericht
zurück überwiesen. Trotz dieser Vorgabe hat das 2. Ankaraer Arbeitsgericht zum
zweiten Mal diesem §2b der Egitim- Sen zugestimmt.
Daraufhin
hat das oberste türkische Gericht im Mai 2005 die gesamte Gewerkschaft Egitim-
Sen kurzerhand verboten, und die nun
bindende Auflage an das weiter zuständige 2. Arbeitsgericht erteilt, die Schließung
der Gewerkschaft zu verfügen und dann umzusetzen.
Unsere
Gesprächspartner von Egitim- Sen sind der Auffassung, dass dieser Mai-
Gerichtsbeschluss illegal ist. Die Lehrer der Gewerkschaft wollen mit der
Forderung nach muttersprachlichem Unterricht Kindern mit nichttürkischer
Muttersprache überhaupt die Chance eröffnen, erfolgreich am gegebenen
Bildungssystem teilzunehmen. Es geht ihnen keinesfalls um ‚kurdischen
Separatismus’.
Sie
glauben, dass die Verbotsverfügung zentral mit ihren politischen Forderungen
wie die ‚Ablehnung von Privatisierungen
im Bildungssystem’, der Forderung ‚Bildung für alle’ und ‚Bildung darf
nichts kosten’ zu tun hat.
Im
Rahmen der Verhandlungen zum EU- Beitritt vertraten sie die Auffassung, dass
wohl einige ihrer Probleme um Gewerkschaftsrechte erleichtert werden könnten.
Insgesamt nahmen sie aber eine kritische Haltung zur EU- Frage ein. Sie glauben
nicht, dass die Bedingungen für die Türkei mit der EU automatische besser
werden. „Wir müssen uns mit den Gewerkschaften, mit den Arbeitern in den
europäischen Ländern verbünden, solidarisieren und zusammenarbeiten. Dann können
unsere Bedingungen besser werden.“
Offenbar
möchte aber jetzt die Staatsgewalt die Gewerkschaftsschließung so schnell als
möglich durchsetzen. Sie hat heute
das gleiche Ziel wie 1980, als die Lehrergewerkschaft TÖP- DER geschlossen und
aufgelöst wurde. Und falls das Urteil rechtskräftig wird, wird Egitim- Sen mit
der verfügten Auflösung das gesamte Vermögen an den Staat verlieren. Offene
Repressionen gegen die Mitglieder der dann verbotenen Gewerkschaft müssen
erwartet werden.
Eine
taktische Variante dem Verbot zu entgehen, könnte die Selbstauflösung der
Egitim- Sen sein. Doch dann müsste die Gewerkschaftsarbeit bei einer Neugründung
beim absoluten Nullpunkt beginnen.
Nach
den sehr herzlichen und ausführlichen Gesprächen bedankten sich die
Kolleginnen und Kollegen der Egitim-
Sem für unser Interesse, für unsere Unterstützung ihres Kampfes und für die
Solidaritätsadresse der GEW. Sie gaben uns verschiedene
Materialien ihrer Gewerkschaft mit. Diese sollen wir an die GEW –KollegInnen
weiter geben. Aber wir sollen auch solidarische Grüße an die Gewerkschafter
übermitteln, die in Deutschland für ihre Rechte eintreten und kämpfen.
Wilhelm
Frohn - 25.6.2005
–
Ergänzung:
In diesen Tagen hat ein außerordentlicher Gewerkschaftstag der Egitim- Sen
beschlossen, den § 2b (muttersprachlicher Unterricht) der Satzung zu streichen.
Damit soll offenbar versucht werden, dem Verbot zu entgehen. – 28.7.05 –