Das Türkische Parlament ratifiziert weitere Abkommen des ‘Hochverrats’

Vor nicht lange Zeit hat das Parlament in einer Nacht- und Nebelaktion eine Reihe von Abkommen wie: ‘Internationale Gerichtsbarkeit’, ‘Reformpaket des sozialen Sicherungssystem’ und ‘Gesetzesänderungen zur Privatisierung’ ratifiziert. Nun folgte das MIGA- Abkommen (Sicherheitsagentur der multilateralen Investitionen/ The multilateral investments guarantee agency). Schon im Jahr 1998 wurde die Türkei heimlich Mitglied der MIGA. Nach dem bekannt werden dieser Mitgliedschaft, protestierten dagegen vor allem Massenorganisationen und Gewerkschaften heftig. Das wichtigstes Ziel der MIGA ist es, die Investitionen in den sog. Entwicklungsländern zu fördern und eine Sicherheitsgarantie für die Investoren zu gewähren.(Weitere Infos zur MIGA in englischer Sprache: Evrensel Kültür,Istanbul,5/1998, S. 31 ff)

MIGA bietet Sicherheitsgarantien in Risikofällen wie; Kursänderungen, Kapitalrücktransfer, bei Verstaatlichungen oder gegen politische Instabilität. Gegen solche Risiken entwickelt MIGA selbst Investitionsschutzprogramme oder gewährt Unterstützung bei Entwicklung solche Programme. Daher wird MIGA zur Recht als Generalversicherung des internationalen Kapitals bezeichnet. Derzeit sind 144 Länder Mitglied bei der MIGA. Mit weiteren 17 Staaten wird über eine Mitgliedschaft verhandelt. Der Vorsitzender des Weltbanks (traditionell ein US-Amerikaner) ist gleichzeitig Vorsitzender der MIGA.

Was ist MIGA und wann ist sie entstanden?

Die Weltbank startete ab 1985 ein Programm zur Förderung der Investitionen in den sog. Entwicklungsländer, wo die Arbeitskräfte günstig sind. Die krisenhafte Entwicklung der Weltwirtsachaft erforderte ein solches Programm für das sich globalisierende Kapital ab Anfang der 80 er Jahren als die Investitionstätigkeiten der Konzerne rückläufig waren.

Nach einigen Recherchen hat der ‘Rat der Manager’ der Weltbank die Bestimmungen der MIGA ausgearbeitet. Die Aufgaben der MIGA wurde von diesem Rat folgendermaßen definiert: „Förderung von Investitionen in den Entwicklungsländern, Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen gegen die Investitionsrisiken und Entwicklung von Programmen, die Sicherheitsgarantien für Investitionen des Kapitals gewähren“. So wurden Sicherheitsgarantien durch die MIGA für die Konzerne durchgesetzt. Die MIGA schützt beispielweise jene Konzerne, die weltweit Goldmienen unterhält. Dabei spielt es keine Rolle, welche Umweltschäden durch diese Goldmienen verursacht werden.( Vgl. die aktuellen Schäden des australischen Konzerns in Rumänien, die über das Flüssesytem auch Ungarn und Jugoslawien für eine lange Zeit verseucht haben. W.F.) Denn da diese Länder Mitglieder der MIGA sind, können die nationale Bestimmungen nicht greifen.

Denn das Abkommen der MIGA setzt MIGA-Vertragsrecht über die jeweils nationalen Gesetze.( Evrensel 07.02.00)