Das Türkische Parlament ratifiziert weitere Abkommen des
‘Hochverrats’
Vor
nicht lange Zeit hat das Parlament in einer Nacht- und Nebelaktion eine Reihe
von Abkommen wie: ‘Internationale Gerichtsbarkeit’, ‘Reformpaket des
sozialen Sicherungssystem’ und ‘Gesetzesänderungen zur Privatisierung’
ratifiziert. Nun folgte das MIGA- Abkommen (Sicherheitsagentur der
multilateralen Investitionen/ The multilateral
investments guarantee agency).
Schon im Jahr 1998 wurde die Türkei heimlich Mitglied der MIGA. Nach dem
bekannt werden dieser Mitgliedschaft, protestierten dagegen vor allem
Massenorganisationen und Gewerkschaften heftig. Das wichtigstes Ziel der MIGA
ist es, die Investitionen in den sog. Entwicklungsländern zu fördern und eine
Sicherheitsgarantie für die Investoren zu gewähren.(Weitere Infos zur MIGA in
englischer Sprache: Evrensel Kültür,Istanbul,5/1998, S. 31 ff)
MIGA
bietet Sicherheitsgarantien in Risikofällen wie; Kursänderungen, Kapitalrücktransfer,
bei Verstaatlichungen oder gegen politische Instabilität. Gegen solche Risiken
entwickelt MIGA selbst Investitionsschutzprogramme oder gewährt Unterstützung
bei Entwicklung solche Programme. Daher wird MIGA zur Recht als
Generalversicherung des internationalen Kapitals bezeichnet. Derzeit sind 144 Länder
Mitglied bei der MIGA. Mit weiteren 17 Staaten wird über eine Mitgliedschaft
verhandelt. Der Vorsitzender des Weltbanks (traditionell ein US-Amerikaner) ist
gleichzeitig Vorsitzender der MIGA.
Was ist MIGA und wann ist sie
entstanden?
Die
Weltbank startete ab 1985 ein Programm zur Förderung der Investitionen in den
sog. Entwicklungsländer, wo die Arbeitskräfte günstig sind. Die krisenhafte
Entwicklung der Weltwirtsachaft erforderte ein solches Programm für das sich
globalisierende Kapital ab Anfang der 80 er Jahren als die Investitionstätigkeiten
der Konzerne rückläufig waren.
Nach
einigen Recherchen hat der ‘Rat der Manager’ der Weltbank die Bestimmungen
der MIGA ausgearbeitet. Die Aufgaben der MIGA wurde von diesem Rat folgendermaßen
definiert: „Förderung von Investitionen in den Entwicklungsländern,
Ausarbeitung von Schutzmaßnahmen gegen die Investitionsrisiken und Entwicklung
von Programmen, die Sicherheitsgarantien für Investitionen des Kapitals gewähren“.
So wurden Sicherheitsgarantien durch die MIGA für die Konzerne durchgesetzt.
Die MIGA schützt beispielweise jene Konzerne, die weltweit Goldmienen unterhält.
Dabei spielt es keine Rolle, welche Umweltschäden durch diese Goldmienen
verursacht werden.( Vgl. die aktuellen Schäden des australischen Konzerns in
Rumänien, die über das Flüssesytem auch Ungarn und Jugoslawien für eine
lange Zeit verseucht haben. W.F.) Denn da diese Länder Mitglieder der MIGA
sind, können die nationale Bestimmungen nicht greifen.
Denn
das Abkommen der MIGA setzt MIGA-Vertragsrecht über die jeweils nationalen
Gesetze.( Evrensel 07.02.00)