„Wir brauchen eine demokratische Verfassung“

In der Türkei wird seit längerem über die Notwendigkeit der Änderung der bestehenden Verfassung öffentlich diskutiert. Diese Verfassung ist in 1982 in Kraft getreten und ist als Resultat des Putsches von 12. September 198 zu verstehen. An der Diskussion sind sowohl der Ministerpräsident als auch der Justizminister sowie hohe Repräsentanten des Staates und Organisationen bzw. Einzelpersonen beteiligt.

Wir haben zu dieser Fragestellung wie sich verschieden Bevölkerungsschichten verhalten sollten und wie eine demokratische Verfassung aussehen sollte Prof. Dr. Kaboglu befragt. Er ist Professor für Verfassungsfragen und Sprecher des Menschenrechtskomitees der Istanbuler Anwaltsvereinigung.

Die von Anfang an stark kritisierte Verfassung des 12. September wird in letzter Zeit zunehmend sogar von hohen Regierungskreisen wie z.B. vom Ministerpräsidenten bis hin zum Justizminister selbst. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Ich sehe das als eine sehr positive Entwicklung, denn diese Verfassung wurde bis jetzt nur von bestimmten Kreisen kritisiert. Die Besonderheit der jetzigen Situation liegt im Konsens und in der Reichweite. Die Kritik kommt gleichzeitig vom Staatspräsidenten, dem Justizminister und einigen Parlamentariern. Wichtig ist jedoch, dass dieses Bewusstsein sich im Parlament widerspiegelt und sich eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung findet.

Glauben Sie, dass die Verfassung von 1982 mit den Änderungen beibehalten werden sollte oder sollte man an einer ganz neuen Verfassung arbeiten?

Angesichts der jetzigen Lage des Landes könnte eine Änderung in drei Etappen vornehmen. Die Verfassung von 1982 enthält einige Verbote (z.B. die Sprachregelung) die es in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung nicht geben darf. Als ersten Schritt müsste man diese Verbote eliminieren; das dürfte nur ein bis zwei Wochen dauern.

Als nächsten Schritt müsste man Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit vornehmen. Das könnte ca. zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Nach dieser Etappe könnten wir sagen, dass wir die antidemokratischen und antiliberalen Paragraphen dieser Verfassung „entschärft“ haben. Doch die allerwichtigste Etappe ist die letzte, bei der man eine neue Verfassung entwerfen müsste. Das würde ca. ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Wenn wir letztendlich doch eine neue Verfassung brauchen, warum soll wir dann Besserungen an der bestehenden vornehmen?

Das grundsätzliche Ziel sollte schon eine neue Verfassung sein, da unser Staat in jeder Hinsicht einer neuen Verfassung bedarf. (Sowohl aus der Sicht der Regelung der Rechte und Freiheiten als auch aus Sicht der Neuordnung des Verhältnisses (Staat-Individuum-Umwelt.) Aber eine Verfassung ist kein Schriftstück, das von heute auf morgen vorbereitet werden kann. Es gibt nämlich zwei Sachen, auf die man besonders achten muss: Form und Inhalt.

Da eine Verfassung ein Dokument ist, das die Gesellschaftsordnung festlegt, braucht man dafür mehr Zeit als für andere Regelungen. Doch wir brauchen dringend Veränderungen. Einige bestehende Regelungen sollten sofort abgeschafft werden bevor die geänderte Verfassung in Kraft tritt. Die Gefahr könnte darin bestehen, dass man später sagt „Jetzt haben wir ja eine bessere Verfassung, wir brauchen keine neue mehr.“, aber er ist trotzdem praktischer und pragmatischer mit den dringend notwendigen Änderungen anzufangen.

Könnten Sie den Rahmen einer neuer Verfassung im Vergleich zu der bestehenden beschreiben?

Eine demokratische Verfassung lässt sich an zwei Arten von Recht messen. Die einen sind die universellen die anderen die nationalen Rechte. Die universellen gehen mit der Frage einher „Wie ist der Rahmen, in dem sich eine demokratisches und freiheitliches Regime befindet“; und das ist eindeutig ein Rechtsstaat. Die grundlegenden Prinzipien eines Rechtsstaates sind universell, denn Rechte und Freiheiten können nur in einem demokratischen Regime und Rechtsstaat garantiert werden.

Was die nationalen Rechte betrifft, diese sind ein Spiegel der nationalen Besonderheiten, d.h. der Geschichte des Landes, der Geographie, kulturellen Besonderheiten, Gesellschaftsordnung und der politischen und verfassungsgeschichtlichen Erfahrung. In dieser Hinsicht sollten wir weder die Verfassung von 1982, noch die von 1961 als Maßstab nehmen. Wir müssen auch die Zeit vor der Gründung der Republik zurückblicken und die Erfahrungen und Fortschritte, die in dieser Zeit gemacht worden sind, stärker berücksichtigen. Die Verfassung von 1982 zeigt uns nicht wie eine Verfassung sein sollte, sondern wie sie nicht sein sollte. Darüber hinaus bedeutet nationale Sicherheiten, Laizismus, regionale Besonderheiten, dass man die Natur nicht zerstört, dass man da, wo Freiräume eingeräumt sind, Rechte und Freiheiten nicht zum Schlechten ausnutzt. Daraus ergibt sich, dass auch Verbote in eine Verfassung gehören wie z.B. Austrocknung der Gewässer, Bauverbot in unmittelbarer Nähe der Staudämme, keine Fabriken in Wohngebieten, Verbot für gewerbliche Nutzung der Wohnflächen, etc.

Was schlagen die Befürworter der „ zivilen Verfassung“ vor?

Mir ist nicht ganz klar, was die sog. Befürworter der zivilen Verfassung fordern. Das Wort zivile Verfassung sagt für mich nicht viel aus. Die Verfassungen werden nicht in zivile oder nicht zivile Kategorien eingeteilt. Die Verfassung wird in dem Moment zivil, nach dem durch eine Referendum vom Volk bestätigt wird. Die Verfassung vom 1982 wurde damals, abgesehen von politischen Zustände, durch deutliche Mehrheit bestätigt. Trotzdem ist die Verfassung von 1982 weder demokratisch noch liberal.

Glauben Sie, dass wir bald eine neue und demokratische Verfassung bekommen werden.

Ich hoffe es sehr, bin aber sehr skeptisch. ( Evrensel 03.08.00)