Von Murat Kuseyri, Korrespondent in Stockholm                              

Die Situation der Gewerkschaftsarbeit in der Türkei

Die Konföderationen der Arbeitergewerkschaften (LO) und der Angestellten und Beamtengewerkschaften (TCO) in Schweden haben einen Bericht unter dem Titel:                  „ Rechtsverletzungen gegen die Gewerkschaften in der Welt 2002“ veröffentlicht. Die Situation der gewerkschaftlichen Aktivitäten und die Rechtsverletzungen in der Türkei nehmen in dem Bericht einen breiten Raum ein.

Nach dem genannten Bericht werden die gewerkschaftlichen Aktivitäten in der Türkei massiv unterdrückt, obwohl die Türkei zur Erlangung der Vollmitgliedschaft der EU in mehreren Bereichen sog. „ Anpassungsgesetze“ verabschiedet hat. Es existieren in mehreren Arbeitsbereichen Streiksverbote, was im Widerspruch der ILO (Internationale Arbeitsorganisation)- Kriterien steht. Zwar sind die Gründungen von Vereinen und Gewerkschaften erlaubt, doch vor der Ausübung dieses Rechtes stehen zahlreiche Barrieren.

Die Versammlungen und Demonstrationen der Gewerkschaften sind beispielsweise bei den Ordnungsbehörden genehmigungspflichtig und die Polizei darf jederzeit die Aktivitäten der Gewerkschaften unter die Lupe nehmen und kontrollieren. Wer  zum Vorsitz einer Gewerkschaft kandidieren will, muss mindestens 10 Jahre im gleichen Arbeitsbereich ( z.B Elektro, Metall, Textil oder Dienstleistung) tätig gewesen sein. Etwa zwei Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst können keine Tarifverhandlungen durchführen und sind nicht tarifberechtigt. General- und Solidaritätsstreiks sind strengstens verboten. Bei Verstoß drohen schwere Strafen.

Darüberhiaus sind folgende Rechtsverletzungen an der Tagesordnung;

-         In Bereichen wie Energie, Metall, Transport, Seefahrt, Banken, Krankenhäusern oder in der Friedhofsverwaltung herrschen Streiksverbote, obwohl diese Bereiche nach  ILO- Kriterien nicht zur den nationalen Sicherheitsbereichen zählen.

-         Die Regierung hat das Recht aus Sicherheitsgründen die Streiks 60 Tage auszusetzen.

-         Die Streikenden haben nicht die Möglichkeit (bzw. es ist verboten), die Zufuhr von Rohstoffen und Fertigprodukten in den Betrieben zu unterbinden.

-         Bei Streiksaktionen ist es nicht erlaubt vor dem Betrieb Zelte und ähnliches wie Infostände aufzuschlagen. Es dürfen sich nur zwei Streikposten vor dem Betrieb aufhalten.

-         Die Gewerkschaften dürfen dann Tarifverhandlungen führen, wenn sie entweder in dem Betrieb über 50% und in selben Arbeitsbereich 10% der Beschäftigten als Mitglieder gewonnen haben.

-         Bei den gewerkschaftlichen Aktivitäten darf nur die türkische Sprache angewendet werden.

-         Alle diese Verbote und Behinderungen werden in Südosten (Kurdische Provinzen; OHAL- Gebiete) noch extremer angewendet. Die Gewerkschafter werden hier sehr oft, mit der Begründung „ Verstoß gegen den Paragraphen 312 des türkischen Strafgesetzbuches“, verhaftet und verurteilt. Eine juristische Gegenwehr ist so gut wie nicht möglich.

(aus: Evrensel, 27.12.2003)