Die Staatssicherheitsgerichte (DGM) haben drei weitere Bücher konfisziert, da sie gegen den Paragraphen 8 des Anti-Terror-Gesetzes und gegen den Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen haben sollen. Die Übersetzung des Buches des US-amerikanischen Journalisten Jonathan C. Randal mit dem Titel „Was für eine Vergebung nach so viele Informationen. Beobachtungen in Kurdistan“ wurde von dem Istanbuler Staatssicherheitsgericht DGM mit der Begründung „Propagierung des Separatismus“ verboten.
Mit der gleichen Begründung wurde
das Buch „Kultur des Pontus“ ebenfalls von dem Staatsicherheitsgericht
konfisziert. Der Roman von Dragan Babic „Letzte Verbannung“ wurde ebenso
verboten. Das Gericht stellte einen Verstoß
gegen den Paragraphen 426 des Türkischen Strafgesetzbuches fest. Das zeigt,
dass die türkischen Behörden unzählige Möglichkeiten haben, ihnen nicht
genehme Publikationen zu verbieten. Scheinheilige Änderungen einiger
Paragraphen, die als Demokratisierungsprozess bzw. als Anpassungsprozeß an die
EU- Richtlinien gepriesen werden, bewirken in der Tat keine Verbesserungen für
die freie Meinungsäußerung.
Journalist vor dem Gericht
Der gegen den Journalisten Celal
Baslangic, dem Verfasser des Buches „Verehrung der Angst“ wurde Anklage
erhoben. Zuvor hatte die
Staatsanwaltschaft die
Konfiszierung des Buches beantragt, worauf ein Verbotspruch auf der Grundlage
des Paragraphen 159 des Istanbuler Strafgerichts folgte. Das Buch, von dem
inzwischen dritte Auflage herausgegeben wurde, behandelt zahlreiche
Terroraktionen des türkischen Militärs und der Spezialteams im Jahre 1996
in kurdischen Provinzen, die auf die PKK geschoben wurden.
Baslangic bezeichnete sog. „das
kleine demokratische Paket“, was als Anpassung zur den EU-Richtlinien
dargestellt wird als eine Farce. Das Buch sei ein Produkt journalistischer
Untersuchungen gewesen, die auf Aussagen der Journalisten vor Ort und der
betroffenen Menschen beruhe.
Der Verband Zeitgenössischer
Journalisten CGD, dessen Mitglied Baslangic auch ist, rief Journalisten dazu
auf, Baslangic nicht allein zu lassen und an der Hauptverhandlung am 25.01.02
teil zu nehmen. In einer Erklärung des CGD hieß es: „Um das Recht der freien
Meinungsäußerung zu verteidigen, werden wir mit unseren Anwälten in der
gleichen Reihe wie C. Baslangic im Gerichtssaal sitzen. Solange sich die Welt
dreht, wird unsere Stimme nicht stummen, unsere Stifte nicht aufhören die
Wahrheit zu schreiben“. ¨