Drei Bücher konfisziert

Die Staatssicherheitsgerichte (DGM) haben drei weitere Bücher konfisziert, da sie gegen den Paragraphen 8 des Anti-Terror-Gesetzes und gegen den Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen haben sollen. Die Übersetzung des Buches des US-amerikanischen Journalisten Jonathan C. Randal mit dem Titel „Was für eine Vergebung nach so viele Informationen. Beobachtungen in Kurdistan“ wurde von dem Istanbuler Staatssicherheitsgericht DGM mit der Begründung „Propagierung des Separatismus“ verboten.

Mit der gleichen Begründung wurde das Buch „Kultur des Pontus“ ebenfalls von dem Staatsicherheitsgericht konfisziert. Der Roman von Dragan Babic „Letzte Verbannung“ wurde ebenso verboten. Das Gericht stellte einen  Verstoß gegen den Paragraphen 426 des Türkischen Strafgesetzbuches fest. Das zeigt, dass die türkischen Behörden unzählige Möglichkeiten haben, ihnen nicht genehme Publikationen zu verbieten. Scheinheilige Änderungen einiger Paragraphen, die als Demokratisierungsprozess bzw. als Anpassungsprozeß an die EU- Richtlinien gepriesen werden, bewirken in der Tat keine Verbesserungen für die freie Meinungsäußerung.

Journalist vor dem Gericht

Der gegen den Journalisten Celal Baslangic, dem Verfasser des Buches „Verehrung der Angst“ wurde Anklage erhoben. Zuvor hatte die

Staatsanwaltschaft die Konfiszierung des Buches beantragt, worauf ein Verbotspruch auf der Grundlage des Paragraphen 159 des Istanbuler Strafgerichts folgte. Das Buch, von dem inzwischen dritte Auflage herausgegeben wurde, behandelt zahlreiche Terroraktionen des türkischen Militärs und der Spezialteams im Jahre 1996  in kurdischen Provinzen, die auf die PKK geschoben wurden.

Baslangic bezeichnete sog. „das kleine demokratische Paket“, was als Anpassung zur den EU-Richtlinien dargestellt wird als eine Farce. Das Buch sei ein Produkt journalistischer Untersuchungen gewesen, die auf Aussagen der Journalisten vor Ort und der betroffenen Menschen beruhe.

Der Verband Zeitgenössischer Journalisten CGD, dessen Mitglied Baslangic auch ist, rief Journalisten dazu auf, Baslangic nicht allein zu lassen und an der Hauptverhandlung am 25.01.02 teil zu nehmen. In einer Erklärung des CGD hieß es: „Um das Recht der freien Meinungsäußerung zu verteidigen, werden wir mit unseren Anwälten in der gleichen Reihe wie C. Baslangic im Gerichtssaal sitzen. Solange sich die Welt dreht, wird unsere Stimme nicht stummen, unsere Stifte nicht aufhören die Wahrheit zu schreiben“. ¨