Türkei-Info(
Übersetzt und zusammengestellt von Y.D.) 26-05-2005
Gewerkschaft
“Eğitim- Sen”
wurde verboten
Ankara-
Das Türkische Kassationsgerichtshof “Yargitay” hat einstimmig das Verbot
der 200 000 Mitglieder zählenden Gewerkschaft
“Erziehung und Wissenschaft -
Egitim Sen” beschlossen.
Der
Vorwurf der Anklage: Egitim Sen hat in ihrer Satzung (§2-b) “das Recht jedes Individums auf das Erlernen der
Muttersprache” festgeschrieben. Jede/r in der Türkei weis dass damit die
“kurdische Sprache” gemeint ist. Die
Gewerkschaft stehe damit im Wiederspruch zur Verfassung, die als
Unterrichtssprache nur türkisch zulässt. Sie rede eine “ethnische
Minderheit” herbei, die als solche nicht existent ist und gefährde somit die
Einheit des Staates und der türkischen Nation. Also die Gewerkschaft fordere
aktiv zur Spaltung des Landes auf.
Die
Yargitay -Pressestelle erklärte am 25.05.2005 schriftlich: “Am 25. Mai 2005
wurde nach Besprechungen in dem allgemeinen Justiz-Gremium einsimmig die Zurückweisung
des Widerstandsbeschlusses des Arbeitsgerichtes, mit der Nummer 2005/9-320,
bezüglich Egitim Sen, beschlossen.”
Sitzung
war auch für die Presse nicht zugänglich und das Gericht war von zahlreichen
Sicherheitskräften umstellt.
“Die
Freiheiten können eingeschränkt werden”
Kassationsgerichtshof
“Yargitay” teilte die Meinung der
Arbeitsrichter nicht, wonach die Satzung der Gewerkschaft den
§§ 10 und 11 des Europäischen Menchenrechtskonvention
nicht wiedersprechen würde. Yargitay
vertrat die Meinung, dass die freie Meinungsäußerung, die Vereinsgründung und
das Versammlungsrecht durch diese Paragraphen “wenn es sich um nationale
Sicherheit, wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und die Einheit der
territorialen Grenzen geht” wohl einschränken würden.
Yargitay
vertrat weiterhin die Meinung, dass “die Forderung nach muttersprachlichen
Unterricht”, die Kompetenzen einer Gewerkschaft überschreiten würde. Die
Gewerkschaften seien “für den Schutz und Verbesserung der ökonomischen,
sozialen und berufsspezifischen gemeinsamen Interessen der Beschäftigten im öffentlichen
Dienst” da.
Außerdem
sei in der Verfassung der Republik Türkei ,nach § 3, die Sprache des Staates
“Türkisch”. Nach § 66 sei “jeder der sich im Staat als Bürger mit ihm
verbunden fühlt, Türke und im §
42 sei fgestgeschrieben, daß außer der türkischen in keine Sprache
unterrichtet werden darf. („In den Institutionen, die der Erziehung und
Ausbildung dienen, darf türkischen Staatsbürgern keine andere Sprache als Türkisch
als ihre Muttersprache gelesen und gelehrt werden.“).
Einstimmig
beschlossen
Es
wurde bekannt dass der Beschluss von den 45 Mitgliedern des Justizgremiums des
Kassationsgerichtshof “Yargitay”
einstimmig verfasst wurde. 6 Mitglieder hätten das Verbot aus anderen Gründen
befürwortet.
Der
Vorstoß kam vom Generalstab
Am
27. Juni 2003 hatte Generalleutnant Köksal Karabay vom Generalstab des Militärs
sich schriftlich an das Ministerium für Arbeit gewandt. In dem Schreiben
wurde das Ministerium gebeten alles Notwendige zu tun, damit die “Gewerkschaft
Egitim Sen ihre Satzung ändert.”
Daraufhin
hatte das Ministerium den Auftrag an den Gouverneur von Ankara weitergegeben.
Der Generalstaatsanwalt der Republik hatte daraufhin am 10.Juni 2004 die Gewerkschaft Egitim Sen verklagt.
Die
“zufälligen” Ähnlichkeiten der Anklageschrift und das Schreiben des
Generalleutnans sorgten für Aufsehen.
Sie
werden uns nicht zum Schweigen bringen können!
Egitim
Sen Vorsitzender Alaaddin Dincer hat die Entscheidung “als einen Schritt ins
Mittelalter” bewertet und hat angekündigt, dass sie dagegen beim
EU-Gerichtshof in Brüssel per einstweiliger Verfügung die Aufhebung des
Beschlusses beantragen werden. Die einjährige Justizkomödie sei mit einer Tragödie
beendet worden. Der Beschluss sei einen Schandfleck für die Türkei, der ohne
Beachtung der internationalen Normen,der internationalen
Menschenrechtts-konvention verfasst wurde.
Der
Faschismus dauert an
Dincer
zog auch eine weitere historische Bilanz: Die Putschisten vom ‘12 März-
Faschismus’ (1973) hätten die TÖS
(Lehrergewerkschaft) und die Putschisten vom ’12. September –
Faschismus’(1980) den Lehrerverband TÖB-DER
verboten. Dieser aktuelle Beschluss zeige, dass die gleiche Justiz weiter
urteilt. Aber die Vorgänger hätten es nicht geschafft und die heutigen
Machthaber würden es auch nicht schaffen: “Die Lehrer und Wissenschaftler in
der Türkei werden sich weiter gewerkschaftlich organisieren.”
EMEP:
Widerstand gegen das Verbot organisieren
Der
Vorsitzende der Partei der Arbeit- Emegin Partisi(EMEP), Levent Tüzel, hat alle
Gewerkschaften, demokratische Organisationen der Kräfte der Arbeit zu einem
gemeinsamen Widerstand aufgerufen.
Tüzel
sagte, dass nicht die juristische Diskussion entscheidend sei. Dieser Urteil
habe vielmehr gezeigt, wie ‘ernst’ man die Kopenhagener Kriterien, Reformen
etc. nehme. Es sei an der Zeit, dass die demokratischen Kräfte ihre Kräfte für
mehr Demokratie bündeln. Unter dem Deckmantel “Nationale Sicherheit” würden
sie der Bevölkerung das Recht auf soziale Sicherheit wegnehmen, sie zur Armut
verdammen.
Gegen
die nationalistische Aggression würden die Forderungen nach Brüderlichkeit,
mehr Demokratie mit Füßen getreten. “Diese Sichtweise hindert sie nicht
davor, trotz alle Proteste auch der Weltöffentlichkeit, sogar eine Gewerkschaft
zu schliessen.
Dies
allein zeigt auch wie wichtig und notwendig es ist, unsere Kräfte zu bündeln.”
“Unsere
Partei wird weiterhin an der Seite der Werktätigen, der Lehrer-Gewerkschaftern
und Kräfte des Volkes, die für Demokratie und gleiche Rechte sind, sein. Das
Volk der Türkei wird sich die Forderungen nach dem Recht der Muttersprache und
den gewerkschaft-lichen Freiheiten zu eigen machen.”
Der
Kampf geht weiter !
Auch
andere Parteien wie DEHAP, ÖDP und viele Gewerkschaften, der
Menschenrechtsverein (IHD), sowie
viele demokratische Organisationen haben aufs schärfste gegen das Verbot von
Egitim Sen protestiert.
Der
Vorsitzende der ÖDP (Partei für
Freiheit und Solidarität), Hayri Kozanoglu, warf den Richtern sogar
Verfassungsbruch wegen der Bestimmungen des § 90 der gültigen türkischen
Verfassung vor. Dies zeige auch, dass die
Militärs in der Türkei weiterhin das Sagen haben...
Die
Werktätigen werden aber auch diese Hürden beseitigen können.
(Quelle:
Zeitungsartikel in ‘ günlük EVRENSEL
’,
25.05.2005)
Anmerkung:
Die
Gewerkschaft Egitim- Sen (Erziehung und Wissenschaft) ist nach dem 1980er Militärputsch
der türkischen Generäle als eine der letzten Gewerkschaften vor gut zehn
Jahren mit sehr eingeschränkten Rechten wieder zugelassen worden. Egitim-Sen
gehört dem Dachverband KESK an.
Der hier angesprochene
Satzungstext § 2b (Recht auf das Erlernen der Muttersprache)ist Bestandteil der
‘offiziellen’ Regierungspolitik z.B.in den Verhandlungen der Türkei um die
Aufnahme in die EU. Beispielsweise ist seit einigen Jahren die kurdische Sprache
in Rundfunk, Fernsehen und in Druckmedien offiziell erlaubt. Trotzdem ist ein
Erwähnen der ‘kurdischen’ Sprache sowas wie ein Nationaltabu der
kemalistischen Türkei.Deshalb sehen das die türkischen Militärs aber
–insbesondere wenn es hier vorsichtig in der Satzung der Lehrergewerkschaft
formuliert wird – ganz anders. (W.F.Emek-Solidarität e.V.; 30.5.2005)