Türkei-Info( Übersetzt und zusammengestellt von Y.D.) 26-05-2005

Gewerkschaft “Eğitim- Sen” wurde verboten

Ankara- Das Türkische Kassationsgerichtshof “Yargitay” hat einstimmig das Verbot der 200 000 Mitglieder zählenden Gewerkschaft  Erziehung und Wissenschaft -  Egitim Sen” beschlossen.

Der Vorwurf der Anklage: Egitim Sen hat in ihrer Satzung  (§2-b) “das Recht jedes Individums auf das Erlernen der Muttersprache” festgeschrieben. Jede/r in der Türkei weis dass damit die “kurdische Sprache” gemeint ist.  Die Gewerkschaft stehe damit im Wiederspruch zur Verfassung, die als Unterrichtssprache nur türkisch zulässt. Sie rede eine “ethnische Minderheit” herbei, die als solche nicht existent ist und gefährde somit die Einheit des Staates und der türkischen Nation. Also die Gewerkschaft fordere aktiv zur Spaltung des Landes auf.

Die Yargitay -Pressestelle erklärte am 25.05.2005 schriftlich: “Am 25. Mai 2005 wurde nach Besprechungen in dem allgemeinen Justiz-Gremium einsimmig die Zurückweisung des Widerstandsbeschlusses des Arbeitsgerichtes, mit der Nummer 2005/9-320,  bezüglich Egitim Sen, beschlossen.”

Sitzung war auch für die Presse nicht zugänglich und das Gericht war von zahlreichen Sicherheitskräften umstellt.

“Die Freiheiten können eingeschränkt werden”

Kassationsgerichtshof “Yargitay” teilte die Meinung  der Arbeitsrichter nicht, wonach die Satzung der Gewerkschaft den  §§ 10 und 11 des Europäischen Menchenrechtskonvention  nicht wiedersprechen würde.  Yargitay vertrat die Meinung, dass die freie Meinungsäußerung, die Vereinsgründung und das Versammlungsrecht durch diese Paragraphen “wenn es sich um nationale Sicherheit, wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und die Einheit der territorialen Grenzen geht” wohl einschränken würden.

 Yargitay vertrat weiterhin die Meinung, dass “die Forderung nach muttersprachlichen Unterricht”, die Kompetenzen einer Gewerkschaft überschreiten würde. Die Gewerkschaften seien “für den Schutz und Verbesserung der ökonomischen, sozialen und berufsspezifischen gemeinsamen Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst” da.

Außerdem sei in der Verfassung der Republik Türkei ,nach § 3, die Sprache des Staates “Türkisch”. Nach § 66 sei “jeder der sich im Staat als Bürger mit ihm verbunden fühlt, Türke  und im § 42 sei fgestgeschrieben, daß außer der türkischen in keine Sprache unterrichtet werden darf. („In den Institutionen, die der Erziehung und Ausbildung dienen, darf türkischen Staatsbürgern keine andere Sprache als Türkisch als ihre Muttersprache gelesen und gelehrt werden.“).

Einstimmig beschlossen

Es wurde bekannt dass der Beschluss von den 45 Mitgliedern des Justizgremiums des Kassationsgerichtshof  “Yargitay” einstimmig verfasst wurde. 6 Mitglieder hätten das Verbot aus anderen Gründen befürwortet.                                          

Der Vorstoß kam vom Generalstab

Am 27. Juni 2003 hatte Generalleutnant Köksal Karabay vom Generalstab des Militärs  sich schriftlich an das Ministerium für Arbeit gewandt. In dem Schreiben wurde das Ministerium gebeten alles Notwendige zu tun, damit die “Gewerkschaft Egitim Sen ihre Satzung ändert.”

Daraufhin hatte das Ministerium den Auftrag an den Gouverneur von Ankara weitergegeben. Der Generalstaatsanwalt der Republik hatte daraufhin  am 10.Juni 2004 die Gewerkschaft Egitim Sen verklagt.

Die “zufälligen” Ähnlichkeiten der Anklageschrift und das Schreiben des Generalleutnans sorgten für Aufsehen.

Sie werden uns nicht zum Schweigen bringen können!

Egitim Sen Vorsitzender Alaaddin Dincer hat die Entscheidung “als einen Schritt ins Mittelalter” bewertet und hat angekündigt, dass sie dagegen beim EU-Gerichtshof in Brüssel per einstweiliger Verfügung die Aufhebung des Beschlusses beantragen werden. Die einjährige Justizkomödie sei mit einer Tragödie beendet worden. Der Beschluss sei einen Schandfleck für die Türkei, der ohne Beachtung der internationalen Normen,der internationalen Menschenrechtts-konvention verfasst wurde.

Der Faschismus dauert an

Dincer zog auch eine weitere historische Bilanz: Die Putschisten vom ‘12 März- Faschismus’ (1973) hätten die TÖS (Lehrergewerkschaft) und die Putschisten vom ’12. September – Faschismus’(1980) den Lehrerverband TÖB-DER verboten. Dieser aktuelle Beschluss zeige, dass die gleiche Justiz weiter urteilt. Aber die Vorgänger hätten es nicht geschafft und die heutigen Machthaber würden es auch nicht schaffen: “Die Lehrer und Wissenschaftler in der Türkei werden sich weiter gewerkschaftlich organisieren.”

EMEP: Widerstand gegen das Verbot organisieren

Der Vorsitzende der Partei der Arbeit- Emegin Partisi(EMEP), Levent Tüzel, hat alle Gewerkschaften, demokratische Organisationen der Kräfte der Arbeit zu einem gemeinsamen Widerstand aufgerufen.

Tüzel sagte, dass nicht die juristische Diskussion entscheidend sei. Dieser Urteil habe vielmehr gezeigt, wie ‘ernst’ man die Kopenhagener Kriterien, Reformen etc. nehme. Es sei an der Zeit, dass die demokratischen Kräfte ihre Kräfte für mehr Demokratie bündeln. Unter dem Deckmantel “Nationale Sicherheit” würden sie der Bevölkerung das Recht auf soziale Sicherheit wegnehmen, sie zur Armut verdammen.

Gegen die nationalistische Aggression würden die Forderungen nach Brüderlichkeit, mehr Demokratie mit Füßen getreten. “Diese Sichtweise hindert sie nicht davor, trotz alle Proteste auch der Weltöffentlichkeit, sogar eine Gewerkschaft zu schliessen.   

Dies allein zeigt auch wie wichtig und notwendig es ist, unsere Kräfte zu bündeln.”

“Unsere Partei wird weiterhin an der Seite der Werktätigen, der Lehrer-Gewerkschaftern und Kräfte des Volkes, die für Demokratie und gleiche Rechte sind, sein. Das Volk der Türkei wird sich die Forderungen nach dem Recht der Muttersprache und den gewerkschaft-lichen Freiheiten zu eigen machen.”

 Der Kampf geht weiter !

Auch andere Parteien wie DEHAP, ÖDP und viele Gewerkschaften, der Menschenrechtsverein (IHD),   sowie viele demokratische Organisationen haben aufs schärfste gegen das Verbot von Egitim Sen protestiert.

Der Vorsitzende der ÖDP  (Partei für Freiheit und Solidarität), Hayri Kozanoglu, warf den Richtern sogar Verfassungsbruch wegen der Bestimmungen des § 90 der gültigen türkischen Verfassung vor. Dies zeige auch, dass die Militärs in der Türkei weiterhin das Sagen haben...

Die Werktätigen werden aber auch diese Hürden beseitigen können. 

(Quelle: Zeitungsartikel in ‘ günlük EVRENSEL ’, 25.05.2005)

Anmerkung:

 Die Gewerkschaft Egitim- Sen (Erziehung und Wissenschaft) ist nach dem 1980er Militärputsch der türkischen Generäle als eine der letzten Gewerkschaften vor gut zehn Jahren mit sehr eingeschränkten Rechten wieder zugelassen worden. Egitim-Sen gehört dem Dachverband KESK an.

Der hier angesprochene Satzungstext § 2b (Recht auf das Erlernen der Muttersprache)ist Bestandteil der ‘offiziellen’ Regierungspolitik z.B.in den Verhandlungen der Türkei um die Aufnahme in die EU. Beispielsweise ist seit einigen Jahren die kurdische Sprache in Rundfunk, Fernsehen und in Druckmedien offiziell erlaubt. Trotzdem ist ein Erwähnen der ‘kurdischen’ Sprache sowas wie ein Nationaltabu der kemalistischen Türkei.Deshalb sehen das die türkischen Militärs aber –insbesondere wenn es hier vorsichtig in der Satzung der Lehrergewerkschaft formuliert wird – ganz anders. (W.F.Emek-Solidarität e.V.; 30.5.2005)