Ein Schlag gegen das Recht der Verteidigung
Von Rechtanwalt Kamil Tekin Sürek-

Der Innenminister, der Gesundheitsminister und der Justizminister der Türkei unterzeichneten am 06.01.2000 eine Verordnung, die ab dem 17. Januar in allen Gefängnissen der Türkei angewendet werden soll. Die neue Verordnung schränkt das Recht auf Verteidigung ein. Bisher wurden die Rechtsanwälte beim Besuch ihrer Mandanten durch eine ‘elektronische Tür’ durchsucht. Die Handtaschen der Anwälte wurden durch X-Ray- Strahlen untersucht. Nach der neuen Verordnung werden nun die (Hand)-Taschen geöffnet, alle Materialien nachgesehen, Bücher, Dossier und andere Materialien, die mit der Verteidigung nicht direkt zu tun haben, herausgenommen.

In einer gemeinsamen Kampagne mit den staatstreuen Massenmedien versucht die Regierung die Rechte der Gefangenen auf Verteidigung massiv einschränken. Hinter der Propaganda „ Der Staat kann in den Gefängnissen keine Autorität schaffen“ versteckt sich die Absicht, Gefängnisse in Zellensysteme zu verwandeln und das Recht auf Verteidigung zu reduzieren. Es wird der Anschein geweckt, als ob die Rechtanwälte Waffen und Handys in die Anstalten reinschmuggeln würden. Dabei konnte bisher keinem einzigen Rechtsanwalt eine solche Aktion, illegal Gegenstände in die Anstalten einzuschmuggeln, nachgewiesen werden.

Im Gegensatz dazu sind zahlreiche Personen des Wachpersonals und Gefängnisdirektoren bei solchen Handlungen ertappt worden.

Während die offiziellen Stellen in der Türkei ihre Beitrittskandidatur in die EU euphorisch feiert, sehen die Zustände in Sachen Menschenrechte nicht besonders gut aus. Das Justizministerium versucht die ‘Maßnahmen der Ausnahmezustandsregelungen nach dem Militärputsch von 12. September 1980’ (OHAL) weiter durchzusetzen. All diejenigen, die glauben mit der EU-Beitrittskandidatur würden Demokratisierung und Erweiterung der Rechte herbeigeführt werden, sollten sich nicht wundern, wenn demnächst neue Ausnahmezustandsregelungen durchgesetzt werden. (Evrensel 28.01.2000)