Yeni
Evrensel wird nicht Schweigen!
Unsere Tageszeitung Yeni Evrensel wird ab morgen für zehn Tage ihre LeserInnen nicht erreichen können.
Die 8. Strafkammer des Kassations-gerichtshofes hat dem Urteil der 5. Kammer des Staatssicherheits-gerichtes in Istanbul gemäß Paragraph 312/2 des türkischen Strafgesetzes zugestimmt, obwohl heute in der Türkei über eine Änderung des Paragraphen 312/2 verhandelt wird.
Mit diesem Gerichtsbeschluß wurde die Pressefreiheit ein weiteres Mal mit Füßen getreten. Seit 2 Jahren erscheint die Tageszeitung Yeni Evrensel regelmäßig. Die gerichtlich verfügte Schließung stellt nicht nur einen Angriff auf das Recht der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit dar, sondern auch auf das Informationsrecht der Bevölkerung.
Anlaß für die Einstellung ist eine Kolumne von A. Cihan Soylu vom 6. Juni 1999 auf Seite 6 der Zeitung mit dem Titel "Das Kurdenproblem oder der Kampf um 'absolute Gleichstellung' ". Die 5. Kammer des Staatssicherheitsgerichtes entschied, dass der Artikel den Straftatbestand "der gegenseitigen Aufhetzung der Bevölkerung unter Behauptung von Klassen-, Rassen-, oder regionalen Unterschieden" erfüllt.
Nach dem Prozeß vom 17. Februar 2000 wurde der ehemalige verantwortliche Redakteur, Tuncay Seyman, nach § 312/2 des türkischen Strafgesetzes zu 20 Monaten Haft und zu einer Geldstrafe von 5.558.333 türkischen Lira verurteilt.
Das Gericht wandelte die Haft- später in eine Geldstrafe um, die sofort in Kraft trat Der Beschluß, daß die Zeitung ab morgen für zehn Tage nicht erscheinen darf wurde dem Herausgeber vorgestern zugestellt.
Am 16. Oktober wird Yeni Evrensel wieder erscheinen.