Menschenrechtsverein in Diyarbakir geschlossen:
Der Menschenrechtsverein IHD eröffnete am 19. April 2000
eine weitere Niederlassung in Diyarbakir. Der Gouverneur der Stadt Diyarbakir
schloss den Verein gleich nach seiner Eröffnung für drei Monate. Dieser
Beschluss wurde mit den OHAL Bestimmungen begründet. Kurz vor dem Ablauf der
dreimonatigen Schließungsfrist erklärte der Gouverneur den Verein für
unbefristet geschlossen. Der Vertreter des Menschenrechtsvereins für den Bezirk
Südosten Hanifi Isik forderte die Aufhebung des Verbotes und erklärte:
„Durch die Schließung des IHD-Vereins können die gesellschaftlichen
Ungerechtigkeiten nicht vertuscht werden. Diese Vorgehensweise steht im
Widerspruch zu einem Rechtsstaat.
Mit den OHAL-Bestimmungen kann man in der Region ganz willkürlich verfahren“.
Proteste kamen auch von einzelnen Gewerkschaften und fortschrittlichen Parteien.
Kurz nachdem der IHD-Verein geschlossen wurde, verbot der Gouverneur die
Bezirksstelle der Gewerkschaft Egitim-Sen (Lehrergewerkschaft) in Diyarbakir
ebenfalls. (Evrensel 17.08.00)