Menschenrechtsverein in Diyarbakir geschlossen:

Der Menschenrechtsverein IHD eröffnete am 19. April 2000 eine weitere Niederlassung in Diyarbakir. Der Gouverneur der Stadt Diyarbakir schloss den Verein gleich nach seiner Eröffnung für drei Monate. Dieser Beschluss wurde mit den OHAL Bestimmungen begründet. Kurz vor dem Ablauf der dreimonatigen Schließungsfrist erklärte der Gouverneur den Verein für unbefristet geschlossen. Der Vertreter des Menschenrechtsvereins für den Bezirk Südosten Hanifi Isik forderte die Aufhebung des Verbotes und erklärte: „Durch die Schließung des IHD-Vereins können die gesellschaftlichen Ungerechtigkeiten nicht vertuscht werden. Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zu einem  Rechtsstaat. Mit den OHAL-Bestimmungen kann man in der Region ganz willkürlich verfahren“. Proteste kamen auch von einzelnen Gewerkschaften und fortschrittlichen Parteien. Kurz nachdem der IHD-Verein geschlossen wurde, verbot der Gouverneur die Bezirksstelle der Gewerkschaft Egitim-Sen (Lehrergewerkschaft) in Diyarbakir ebenfalls. (Evrensel 17.08.00)