Neues Arbeitsgesetz in der Türkei verabschiedet !
Mit den Stimmen der Abgeordneten der Regierungspartei AKP wurden am 10 Juli 2003 die neuen Arbeitsgesetze verabschiedet. Das neue Gesetz wurde im Rahmen der „ Anpassungs-gesetze“ für die EU durchgesetzt und bietet den Arbeitgebern in der Türkei nahezu unbegrenzte Möglichkeiten.
Zahlreiche Rechte der Arbeiter, die sie im Laufe der langjährigen Kämpfe erlangt hatten, wurden damit abgeschafft.
Was sieht das Gesetz im einzelnen vor;
- Flexibilisierung, was noch mehr Ausbeutung und niedrige Arbeitslöhne bedeutet, wird gesetzlich
- Bei Bedarf kann der Arbeitstag 12 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden kann, je nach Bedarf flexibel täglich bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden. So werden keine Überstunden –sowie eine entsprechende Zusatzvergütung- entstehen.
- Der Begriff Wochenende wird neu definiert. Wochenendarbeit wird eingeführt. Dafür kann an einem Wochentag frei genommen werden.
- Die Arbeitgeber können die Arbeiter nach den gesetzlichen Feiertagen (nationale und religiöse) unentgeltlich als Ausgleich zur Mehrarbeit zwingen. Somit werden die Feiertage für die Lohnabhängigen abgeschafft.
- Kurzarbeit wird eingeführt. Die Arbeitgeber können die Arbeiter in unbezahlten Urlaub schicken.
- Leiharbeit wird gesetzlich. Wie ein Ware können die Arbeitgeber je nach Bedarf Leiharbeiter einsetzen oder untereinander austauschen. Riesige Möglichkeiten für Arbeitsvermittlungsstellen.
- Der Begriff Arbeitsplatz wird ausgeweitet. Ein Arbeitgeber kann die Arbeiter in jedem seiner Betrieb überall einsetzen. Was bisher für die Beamten galt: Die Verbannung gilt ab nun auch für die Arbeiter in der „freien“ Wirtschaft. Durch diese Möglichkeit können die Arbeitgeber die gewerkschaftliche Organisierung einfacher unterbinden.
- Die Probezeit wird vom einen auf zwei Monate heraufgesetzt. Die Zeit kann bei der Tarifverhandlungen bis zur 4 Monate verlängert werden.
- In einem Betrieb können Arbeitsverträge in befristete, unbefristete, Aushilfsarbeitsverträge, auf Probe und in Teilzeit abgeschlossen werden. Damit können die Arbeitgeber einfacher die Arbeiter untereinander ausspielen.
- Das neue Arbeitsgesetz ermöglicht den Arbeitgebern die Abfindungen zu streichen. Damit wird eine Forderung, die die Arbeitgeber seit langem einklagen, gesetzlich untermauert.
( aus: Evrensel 19.12.2003)