Die Inhaber und die Mitarbeiter der Tageszeitung „Özgür Gündem“ hatten den Europäischen Gerichtshof aufgesucht, um die Repression des Staates anzuklagen. In einer Verhandlung am 15.03.2000 verurteilte das Gericht die Türkei zur Zahlung von 31 Mrd. TL Geldstrafe. Das Gericht befand, dass die Türkei den Artikel 10 der Menschenrechtkonvention verletzt hätte. Die Verfolgung der Mitarbeiter von Özgür Gündem wäre unbegründet und überzogen. Damit hätte die Türkei das Recht der Meinungsfreiheit verletzt. Die Behauptungen der Özgür Gündem-Mitarbeiter, sie würden zu einer nationalen Minderheit angehören, woraus die Verfolgung und der Druck des Staates resultiere, wurde vom Gerichtshof nicht entsprochen. In der Urteilsverkündung hieß es u.a. „Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Mitarbeiter der Zeitung Özgür Gündem aufgrund ihrer Angehörigkeit zu einer nationalen Minderheit unter Druck gesetzt wurden.“